Energieeffizienz-Richtlinie
Allgemeine Information zur EED
Am 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Hierfür dient die „Energieeffizienz-Richtlinie“ (EED) als Grundlage. Die novellierte Heizkostenverordnung soll mehr Transparenz beim Energieverbrauch schaffen und somit unterstützen Energie effizienter einzusetzen und einzusparen.
Übersicht der wichtigsten Neuerungen
⦁ Verpflichtende Installation von fernauslesbaren Messgeräten
⦁ Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVi)
⦁ Ergänzende Informationen zur Heizkostenabrechnung
Information zu fernauslesbaren Messgeräten
⦁ Nach dem 01.12.2021 dürfen bei Komplettaustäuschen oder Neuinstallationen ausschließlich fernablesbarere Geräte installiert werden
⦁ Bis zum 31.12.2026 müssen alle Objekte durch die Installation von fernauslesbarer Technik umgerüstet sein
Information zur unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi)
⦁ Für die uVi ist die Ausstattung mit fernauslesbaren Geräten und die Installation eines Gateways (Funkschnittstelle) zwingend erforderlich
⦁ Seit dem 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet Ihren Nutzern die uVi monatlich bereitzustellen, insofern die Erforderlichkeiten erfüllt sind
⦁ Die uVI enthält folgende Informationen:
⦁ Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. für Warmwasser
⦁ Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers
⦁ Vergleich mit bisherigen Verbräuchen der eigenen Wohnung im Vormonat, sowie des entsprechenden Monats des Vorjahres
Information zur ergänzenden Information zur Abrechnung
⦁ Die ergänzende Information gilt für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.12.2021
⦁ Gebäudeeigentümer sind verpflichtet allen Nutzern die ergänzende Information mit der Jahresabrechnung zugänglich zu machen
⦁ Die ergänzende Information enthält folgende Informationen:
⦁ Anteil der Energieträger - bei Fernwärme zusätzlich Informationen über Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor
⦁ Erhobene Steuern, Abgaben und Zölle
⦁ Möglichkeiten der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren
⦁ Vergleich des Einzelverbrauchs gegenüber einem Durchschnittnutzer
⦁ Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr